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Förderungen

Rind, Foto Unsplash von Tobias Schmucker

Förderung /

Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder

Als Besamungskostenzuschuss wird jährlich ein Betrag von € 22,00 je Rind ausbezahlt. Als förderbar gelten weibliche Rinder , die zum Stichtag ein Alter von 18 Monaten erreicht haben. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per… weiterlesen: „Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Biomasseheizungen

Die Errichtung einer Biomasseheizung (Pellets / Hackschnitzel / Stückholz) wird mit € 300,00 gefördert. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt  , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211  oder per Mail an reiter@st-peter-judenburg.gv.at .     Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbetrages notwendig: Antrag… weiterlesen: „Biomasseheizungen“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Fernwärmeanschluss

Der Anschluss an das Fernwärmenetz der Gemeinde St. Peter ob Judenburg wird mit € 300,00 gefördert. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt  , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211  oder per Mail an reiter@st-peter-judenburg.gv.at .     Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:… weiterlesen: „Fernwärmeanschluss“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Geburt

„Wenn aus Liebe Leben wird, erhält das Glück einen Namen. “ Anlässlich der Geburt Ihres Kindes wird von Seiten der Gemeinde St. Peter ob Judenburg ein Babybuch , sowie  € 150,00 überreicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter  03579/2287   oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at .

Hundeabgabe Bild von Unsplash

Förderung /

Hundeabgabe

Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden. Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich eine Vorschreibung für die Entrichtung der Hundeabgabe. Eine Ermäßigung der Hundeabgabe ist bitte bis spätestens 28. Februar einreichen. Anderenfalls kann keine Ermäßigung für das laufende Kalenderjahr gewährt… weiterlesen: „Hundeabgabe“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Lehrlingsförderung

Betriebe im Gemeindegebiet erhalten pro Lehrling eine Förderung von € 330,00 jährlich bzw. den anteilsmäßigen Betrag, wenn das Lehrverhältnis während des Jahres beginnt bzw. endet.   Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice  , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at .

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Mobilitätszuschuss für Studierende

Als Förderwerber gelten Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, deren Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg liegt. Die Förderung beträgt € 150,00 pro Semester. Gewährung des Mobilitätszuschusses endet mit dem Erreichen des 28. Lebensjahres. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie… weiterlesen: „Mobilitätszuschuss für Studierende“

Förderung Bild von Daniel During

Förderung /

Photovoltaikanlagen

Die Förderung von Photovoltaikanlagen für private Gebäude, bei Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg beträgt € 60,00 pro KWp für  max. 5 KWp und einem Höchstbetrag € 300,00. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211  oder… weiterlesen: „Photovoltaikanlagen“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Schülerbeihilfe

Kinder und Jugendliche die im Internat wohnen, werden einmal im Jahr mit € 50,00 Schülerbeihilfe gefördert. Vorzulegen ist die Bestätigung des Internats. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at .  

Förderung Bild von Daniel During

Förderung /

Solaranlagen

Die Förderung von Solaranlagen für private Gebäude, bei Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg beträgt € 30,00 pro m² Solarfläche mit einem Höchstbetrag von € 300,00. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211  oder per Mail… weiterlesen: „Solaranlagen“

Förderung Bild von Unsplash

Förderung /

Windelgutschein

Für waschbare Windelsysteme gibt es neben Förderungen des Landes Steiermark und des Abfallwirtschaftsverbandes einen Gemeindezuschuss von € 73,00 . Der Gutschein kann im Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg bei Bedarf angefordert werden. Zuständig ist das  Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice  , erreichbar telefonisch unter 03579/2287   oder per Mail… weiterlesen: „Windelgutschein“

St. Peter ob Judenburg
+43 3579 2287
gde@st-peter-judenburg.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr