
Förderung / Landwirtschaft
Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder
Als Besamungskostenzuschuss wird jährlich ein Betrag von € 22,00 je Rind ausbezahlt. Als förderbar gelten weibliche Rinder , die zum Stichtag ein Alter von 18 Monaten erreicht haben. Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per… weiterlesen: „Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder“