Abwasserentsorgung
Unser Abwasser fließt nach Judenburg
Auf einer Trassenlänge von 3591 m erstreckt sich unsere Druckrohrleitung, ausgehend vom Pumpwerk 1 in Furth im Bereich der alten Kläranlage über das Pumpwerk 2 in der Murstraße bis nach Judenburg. Weiters wurden Freispiegelkanäle mit einer Gesamtlänge von 552 m errichtet. Offiziell in Betrieb ging die Anlage am 07. September 2022 und pumpt unser Abwasser mit Fördermengen zwischen 8,6 und 16,1 l/s zur Kläranlage nach Judenburg, welche von den Stadtwerken Judenburg AG betrieben und dort der Reinigung zugeführt wird.
Im Rahmen dieses Projektes wurde sowohl der laufende Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage als unseres Kanalnetzes an die Stadtwerke Judenburg AG übergeben.
Bilder: Prutti Baumangement GmbH
Weitere Projekte:
Der Rückbau und die Rekultivierung der alten Kläranlage ist bereits in Planung. In einem weiteren Schritt wird unser komplettes Kanalsystem in den nächsten Jahren digitalisiert, optimiert und modernisiert. Hierzu werden die Stadtwerke Judenburg in den nächsten Monaten schrittweise Kamerabefahrungen und Rauchbeprobungen durchführen und im Rahmen einer Datenerhebung feststellen, in welchen Bereichen des Kanalnetzes Verbesserungen durchzuführen sind. Ziel ist die Digitalisierung des Kanalnetzes, ein Herabsenken der Energiekosten und eine Steigerung der Energieeffizienz, um nachhaltiger wirtschaften zu können. Da unsere Abwasseranlage mit Trennsystem arbeitet, wird auch der Zutritt von Fremdwässern (wie zum Beispiel Regenwässer oder Sickerwässer) untersucht werden.
Bei weiteren Informationen oder Kanalgebrechen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Judenburg AG:
Kontakt: | Stadtwerke Judenburg AG |
Adresse: | Burggasse 15, 8750 Judenburg |
Telefon: | 03572/83146 |
E-mail: | office@stadtwerke.co.at |
Internet: | https://stadtwerke.co.at/entsorgung/abwasser/ |
Kanalanschlussgebühren
Gemäß § 4 Abs. 1 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl.Nr. 71/1955 in der letztgültigen Fassung wird für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde St. Peter ob Judenburg der in der Gebührenverordnung festgesetzte Einheitssatz in Höhe von
€ 17,00 / m²
mit der Bruttogeschossfläche multipliziert, wobei die Keller- und Dachgeschossfläche nur zur Hälfte und die restlichen Geschossflächen zur Gänze berücksichtigt werden. Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschossfläche des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschossanzahl eingerechnet. Bei Tiefgaragen ist der Berechnung die Bruttogeschossfläche jenes Geschosses zugrunde zu legen, das die größte Ausdehnung hat.