Hundeanmeldung
Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.
Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich eine Vorschreibung für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Hundeabgabe
für Wach-, Begleit- oder Berufshunde* | € 30,00 |
für alle anderen Hunde | € 60,00 |
Weiterführende Informationen: Steirisches Hundeabgabengesetz
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte das Bürgerservice unter der Nummer: 03579/2287 oder gde@st-peter-judenburg.gv.at.
Chippflicht für Hunde
Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochips gekennzeichnet werden.