phone+43 3579 2287
emailgde@st-peter-judenburg.gv.at

Hundeanmeldung

Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.

Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich eine Vorschreibung für die Entrichtung der Hundeabgabe.

Hundeabgabe

für Wach-, Begleit- oder Berufshunde*€ 30,00
für alle anderen Hunde€ 60,00
*Nachweis der entsprechenden Ausbildung für die Preisreduktion erforderlich

Weiterführende Informationen: Steirisches Hundeabgabengesetz

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte das Bürgerservice unter der Nummer: 03579/2287 oder gde@st-peter-judenburg.gv.at.

Chippflicht für Hunde

Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochips gekennzeichnet werden.

St. Peter ob Judenburg
+43 3579 2287
gde@st-peter-judenburg.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr