Hundeabgabe
Förderung / Hund
Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.
Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich eine Vorschreibung für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Eine Ermäßigung der Hundeabgabe ist bitte bis spätestens 28. Februar einreichen. Anderenfalls kann keine Ermäßigung für das laufende Kalenderjahr gewährt werden.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg | |
03579/2287 | |
gde@st-peter-judenburg.gv.at |