
Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder
Förderung / Landwirtschaft
Als Besamungskostenzuschuss wird jährlich ein Betrag von € 22,00 je Rind ausbezahlt. Als förderbar gelten weibliche Rinder, die zum Stichtag ein Alter von 18 Monaten erreicht haben.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbetrages notwendig:
- Abgabe einer Liste des weiblichen Rinderbestandes mit dem Stichtag 1. September des laufenden Jahres aus dem Rinder-NET der Agrarmarkt Austria mit eigenhändiger Unterschrift des Landwirtes / der Landwirtin im Gemeindeamt
- Der Antrag muss bis spätestens 30. November des laufenden Jahres im Gemeindeamt abgegeben werden.
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg | |
03579/2287 | |
gde@st-peter-judenburg.gv.at |