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Rind, Foto Unsplash von Tobias Schmucker

Besamungskostenzuschuss für weibliche Rinder

Förderung /

Als Besamungskostenzuschuss wird jährlich ein Betrag von € 22,00 je Rind ausbezahlt. Als förderbar gelten weibliche Rinder, die zum Stichtag ein Alter von 18 Monaten erreicht haben.

Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.

 

Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbetrages notwendig:

  • Abgabe einer Liste des weiblichen Rinderbestandes mit dem Stichtag 1. September des laufenden Jahres aus dem Rinder-NET der Agrarmarkt Austria mit eigenhändiger Unterschrift des Landwirtes / der Landwirtin im Gemeindeamt
  • Der Antrag muss bis spätestens 30. November des laufenden Jahres im Gemeindeamt abgegeben werden.

Öffnungszeiten

MO08:00 - 12:00 Uhr
DI08:00 - 12:00 Uhr
MI08:00 - 12:00 Uhr
DO14:00 - 18:00 Uhr
FR08:00 - 12:00 Uhr

Kontaktdaten

Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg
03579/2287
gde@st-peter-judenburg.gv.at

St. Peter ob Judenburg
+43 3579 2287
gde@st-peter-judenburg.gv.at

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Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr