Gebühren
Die Gebühren der Gemeinde St. Peter ob Judenburg im Überblick:
Gebühren für die Müllentsorgung
gültig seit 01. Jänner 2024
Die Gemeinde St. Peter ob Judenburg verrechnet pro Haushalt, Nutzungseinheit, Gewerbebetrieb, Zweitwohnung, Ferienhaus, Wochenendhaus oder Verkaufsstand eine Müllgrundgebühr von € 7,87 monatlich inkl. 10 % MwSt. Für Jagd- und Almhütten beträgt diese € 3,94 monatlich inkl. 10 % MwSt.
Weiters fallen folgende variable Gebühren an:
Gebühren für die Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle
Die Restmüllentsorgung kann entweder durch die Nutzung von Sammelsäcken oder von Kunststoffgefäßen bewerkstelligt werden. Hierfür fallen folgende Gebühren monatlich inkl. 10 % MwSt. an:
Restmüllgebühr pro Haushalt nach Personen bei der Nutzung von Sammelsäcken | |
Sammelsäcke für 1 Person (600 Liter) | € 4,54 |
Sammelsäcke für 2 Personen (900 Liter) | € 6,82 |
Sammelsäcke für 3 Personen (1200 Liter) | € 9,08 |
Sammelsäcke für 4 Personen (1500 Liter) | € 11,36 |
Sammelsäcke für 5 und mehr Personen (1800 Liter) | € 13,62 |
Abfallsammelsack für die zusätzliche Sammlung (60 Liter) | € 3,14 |
Kunststoffgefäße/Abfallcontainer für die Restmüllsammlung | |
90 Liter | € 18,90 |
120 Liter | € 25,20 |
240 Liter | € 50,38 |
770 Liter | € 161,63 |
1100 Liter | € 230,91 |
Gebühren für die Entsorgung getrennt zu sammelnder biogenen Siedlungsabfälle
Die Entsorgung des Biomülls kann entweder durch die Nutzung von Sammelsäcken oder von Kunststoffgefäßen bewerkstelligt werden. Die Nutzung dieser ist auf freiwilliger Basis. Hierfür fallen folgende Gebühren monatlich inkl. 10 % MwSt. an:
Biomüllsäcke aus Papier | |
Abfallsammelsack pro Stück, 15 Liter | € 0,67 |
Kunststoffgefäße für die Biomüllsammlung | |
90 Liter | € 17,72 |
120 Liter | € 23,61 |
240 Liter | € 47,24 |
Kanalgebühren
Der Anschluss ihrer Liegenschaft an das Kanalnetz der Gemeinde St. Peter ob Judenburg wird über den Kanalisationsbeitrag vorgeschrieben. Bei Um- und Zubauten wird ein Ergänzungsbetrag für die neu gewonnene Bruttogeschossfläche vorgeschrieben. Weiters gibt es die laufende Kanalgebühr, welche sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch in m³ nach jährlicher Ablesung ergibt.
Kanalisationsbeitrag | € 17,00 exkl. 10 % MwSt je m² Bruttogeschossfläche (Keller und Dachgeschoss zur Hälfte, übrige Geschosse zur Gänze) |
Kanalgebühr | € 3,50 exkl. 10 % MwSt je m³ Verbrauch ab 01. Oktober 2024 (nach Ablesung) |
Wassergebühren
Der Anschluss ihrer Liegenschaft an das Wasserleitungsnetz der Gemeinde St. Peter ob Judenburg wird über den Wasserleitungsbeitrag vorgeschrieben. Bei Um- und Zubauten wird ein Ergänzungsbetrag für die neu gewonnene Bruttogeschossfläche vorgeschrieben. Weiters gibt es die laufende Wassergebühr, welche sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch in m³ nach jährlicher Ablesung ergibt.
Wasserleitungsbeitrag | € 5,12 exkl. 10 % MwSt je m² Bruttogeschossfläche (Keller und Dachgeschoss zur Hälfte, übrige Geschosse zur Gänze) |
Wassergebühr | € 2,05 inkl. 10 % MwSt je m³ Verbrauch ab 01. Oktober 2024 (nach Ablesung) |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Für die Ausstellung diverser Urkunden werden folgende Gebühren und Abgaben verrechnet:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden | € 7,20 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe. |
Staatsbürgerschaftsnachweis | € 14,30 Bundesgebühr, € 14,10 Verwaltungsabgabe |
Niederschrift Staatsbürgerschaftsnachweis | € 14,30 Bundesgebühr, € 6,20 Verwaltungsabgabe |
Antrag Strafregisterbescheinigung | € 14,30 Bundesgebühren, € 2,10 Verwaltungsabgabe |
Strafregisterbescheinigung | gebührenfrei, wenn auf ihr der Adressat (= Firma bzw. Behörde, für welche die Bescheinigung benötigt wird) mit Namen und Anschrift vermerkt ist. Ansonsten € 14,30. |
Hundeabgabe
Für die Haltung eines Hundes fallen in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg folgende Abgaben an:
Hundeabgabe | € 120,00 jährlich Nach Absolvierung des Hundesachkundekurses der BH Murtal: € 60,00 jährlich für den 1. Hund Für jeden weiteren Hund beträgt die jährliche Abgabe ebenfalls € 60,00. 50 % Ermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich (Wach-, Berufs- und Jagdhunde sowie Zuchthunde) Link zum Antrag |
Hundemarke | € 1,45 pro Stück |