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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025

04.10.2024 / News /

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 im Gemeindeamt beantragt werden.

In der Heizkostenzuschuss-Aktion wurde für BürgerInnen zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark über ein Online-Formular zu beantragen. Damit stehen nun folgende 2 Varianten zur Verfügung:

  1. Antragstellung über ein Online-Formular durch die BürgerInnen
  2. Antragstellung- wie gewohnt – im Gemeindeamt St.Peter ob Judenburg

Hier finden Sie die Anleitung zur Antragstellung über ein Online-Formular: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/2024/10/Anleitung-HKZ-2024.pdf

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte € 1.572,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/2024/10/HKZ-2024-2025.pdf

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