
Schülerbeihilfe
Förderung / Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche die im Internat wohnen, werden einmal im Jahr mit € 50,00 Schülerbeihilfe gefördert. Vorzulegen ist die Bestätigung des Internats.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.
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Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg | |
03579/2287 |