
Mobilitätszuschuss für Studierende
Förderung / Kinder und Jugendliche
Als Förderwerber gelten Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, deren Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg liegt. Die Förderung beträgt € 150,00 pro Semester.
Gewährung des Mobilitätszuschusses endet mit dem Erreichen des 28. Lebensjahres.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:
- Ansuchen Mobilitätszuschuss für Studierende
- Nachweis über einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde des jeweiligen Semesters (Meldebestätigung)
- Inskriptionsbestätigung für das beantragte Semester
- Studienerfolgsnachweis (absolvierte LV im Ausmaß von min. 8h)
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg | |
03579/2287 | |
gde@st-peter-judenburg.gv.at |