
Lehrlingsförderung
Förderung / Gewerbe
Betriebe im Gemeindegebiet erhalten pro Lehrling eine Förderung von € 330,00 jährlich bzw. den anteilsmäßigen Betrag, wenn das Lehrverhältnis während des Jahres beginnt bzw. endet.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerservice , erreichbar telefonisch unter 03579/2287 oder per Mail an gde@st-peter-judenburg.gv.at.
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg | |
03579/2287 | |
gde@st-peter-judenburg.gv.at |