
Biomasseheizungen
Förderung / Heizung und Solaranlagen
Die Errichtung einer Biomasseheizung (Pellets / Hackschnitzel / Stückholz) wird mit € 300,00 gefördert.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211 oder per Mail an reiter@st-peter-judenburg.gv.at.
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbetrages notwendig:
- Antrag auf Auszahlung des Förderbetrages
- Baurechtliche Mitteilung oder Genehmigung
- Rechnung über den Einbau der Heizungsanlage
- Überweisungsbeleg oder Zahlungsbestätigung
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Marlene Reiter | |
03579/2287211 | |
reiter@st-peter-judenburg.gv.at |