09.01.2025 / News / News
Räumliche Bestandsaufnahme durch zuständiges Raumplanungsbüro im Gemeindegebiet am 23.01.2025
Gemäß § 7 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz erteilte die Gemeinde St. Peter ob Judenburg den MitarbeiterInnen des Raumplanungsbüros der Interplan ZT GmbH die Ermächtigung über die Durchführung der räumlichen Bestandsaufnahme , welche als Grundlage der Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes des Flächenwidmungsplanes 5.00 durchzuführen ist.
Die räumliche Bestandsaufnahme umfasst die
Befahrung
Begehung und
Fotodokumentation des Gemeindegebietes.