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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027

29.09.2026 / News /

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 340,00 beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Richtlinien erfüllen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:


Alleinstehende Personen € 1.827,00; Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00;
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 548,00.

Entsprechende Anträge können von 01. Oktober 2026 bis zum 26. Februar 2027 im Gemeindeamt eingebracht werden.

Bei der Antragstellung müssen die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden.

Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der

Heizsaison 1. Oktober 2026 – 31. März 2027 beziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg und beim folgendem Link

St. Peter ob Judenburg
+43 3579 2287
gde@st-peter-judenburg.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
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