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Kundmachung Aufsichtsjägerprüfungen 2026

Veröffentlicht: 10.02.2026
Abteilung:

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 29.01.2026, GZ.: ABT10-10821/2026-22, bekannt gegeben:

Gemäß  1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst haben sich die Prüfungswerberinnen und -werber schriftlich um die Zulassung der Prüfung zu bewerben.

Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

a) Geburts(Tauf)schein

b) ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug)

c) ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)

Einzubringen bis spätestens 12. April 2026

 

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