
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025
04.10.2024 / News / Allgemein
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 im Gemeindeamt beantragt werden.
In der Heizkostenzuschuss-Aktion wurde für BürgerInnen zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark über ein Online-Formular zu beantragen. Damit stehen nun folgende 2 Varianten zur Verfügung:
- Antragstellung über ein Online-Formular durch die BürgerInnen
- Antragstellung- wie gewohnt – im Gemeindeamt St.Peter ob Judenburg
Hier finden Sie die Anleitung zur Antragstellung über ein Online-Formular: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/2024/10/Anleitung-HKZ-2024.pdf
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte € 1.572,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/2024/10/HKZ-2024-2025.pdf