Biomasseheizungen
Förderung / Heizung und Solaranlagen
Die Errichtung einer Biomasseheizung (Pellets / Hackschnitzel / Stückholz) wird mit € 300,00 gefördert.
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt , erreichbar telefonisch unter 03579/2287211 oder per Mail an reiter@st-peter-judenburg.gv.at.
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbetrages notwendig:
- Antrag auf Auszahlung des Förderbetrages
- Baurechtliche Mitteilung oder Genehmigung
- Rechnung über den Einbau der Heizungsanlage
- Überweisungsbeleg oder Zahlungsbestätigung
Öffnungszeiten
| MO | 08:00 - 12:00 Uhr |
| DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
| MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
| DO | 14:00 - 18:00 Uhr |
| FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
| Marlene Reiter | |
| 03579/2287211 | |
| reiter@st-peter-judenburg.gv.at |
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