Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027
29.09.2026 / News / Allgemein
Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 340,00 beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Richtlinien erfüllen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:
Alleinstehende Personen € 1.827,00; Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00;
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 548,00.
Entsprechende Anträge können von 01. Oktober 2026 bis zum 26. Februar 2027 im Gemeindeamt eingebracht werden.
Bei der Antragstellung müssen die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden.
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der
Heizsaison 1. Oktober 2026 – 31. März 2027 beziehen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg und beim folgendem Link
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