Aufhebung der Tauwetterbeschränkung mit 07.04.2026
01.04.2026 / News / News
Das Verbot über das Befahren folgender Teile der Gemeindestraßen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen:
1. Gemeindestraßen in den „Feistritzgraben“ ab dem Anwesen Feistritzgraben 4 (Bleitratte)
2. Gemeindestraße in den „Möschitzgraben“ ab dem Gasthaus Messner, Möschitzstraße 1
3. Gemeindestraße in die „Rach“ ab dem Anwesen „Rach 1“ (Zufahrt)
wird mit Dienstag, 07.04.2026 AUFGEHOBEN.
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