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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026

16.10.2025 / News /

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden.

Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zu Verfügung. Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte € 1.661,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/2025/10/RL-HKZ-2025_26.pdf

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