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Örtliche Raumplanung – Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes 5.00 der Gemeinde St. Peter ob Judenburg – Abfrage der Planungsinteressen

08.07.2024 / News /

Für die Gemeinde St. Peter ob Judenburg ist eine Revision der Örtlichen Raumplanung erforderlich.

Raumplanung versucht primär den Erhalt des Bodens, den Schutz der Landschaft vor ungeordneter Zersiedelung, den Schutz von Kulturobjekten und die Unterstützung einer wirtschaftlichen Entwicklung zu koordinieren und zu steuern. Wesentliche Zielsetzungen der Raumordnung sind es, bestehende Zentren zu erhalten und zu stärken, Grund und Boden sparsam zu nutzen, naturräumliche Ressourcen zu sparen sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraumes zu schaffen.

Die Entwicklung von Wohn- und Wirtschaftsstandorten steht oftmals in Konflikt mit dem Ziel, die Natur zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Öffentliche und private Interessen stehen in der Raumplanung manchmal im Widerspruch zueinander. Raumplanung ist daher auch ein Abwägungsprozess und erfordert von allen Akteuren neben breitem Fachwissen Kompetenz und Konfliktmanagement.

Die Sicherung von Wirtschafts- und Wohnstandorten durch gezielte vorausschauende Raumplanung ermöglicht nachhaltige Investitionen und sichere Lebensverhältnisse.

Die örtliche Raumplanung wird von der Gemeinde in ihrem eigenen Wirkungsbereich durchgeführt und unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes. Dafür sind folgende, für jedermann verbindliche Planungsinstrumente zu erarbeiten:

  • Das Örtliche Entwicklungskonzept ist Grundlage aller Planungen der Gemeinde und enthält die langfristigen Entwicklungsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
  • Im Flächenwidmungsplan werden die im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele konkretisiert. Dieser wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und darf den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes nicht widersprechen. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet und legt für alle Flächen die zulässigen Nutzungen fest. Jedes Grundstück im Gemeindegebiet ist entweder als Freiland, Verkehrsfläche oder als Bauland (in unterschiedlichen Kategorien) festzulegen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus einem Vorordnungswortlaut, einer zeichnerischen Darstellung und aus einem Erläuterungsbericht.

Die Revision der Örtlichen Raumplanung wird mit der Kundmachung des Bürgermeisters eingeleitet, in der er alle Gemeindebürger zur Bekanntgabe von Planungsinteressen einlädt. Diese Frist für die Bekanntgabe von Planungsinteressen wurde vom 08.07.2024 bis 06.09.2024 festgelegt. Sie sind herzlich eingeladen, ihre Interessen bekannt zu geben und sich in diesen Verfahren einzubringen. Das entsprechende Formular für die Abgabe Ihrer Planungsinteressen finden sie nachstehend oder bekommen Sie im Gemeindeamt.

Die Entwürfe der Raumordnungspläne werden nach Fertigstellung im Gemeindeamt öffentlich aufgelegt. Im Zuge der Auflage werden diese in einer Öffentlichkeitsveranstaltung präsentiert und es wird Möglichkeiten geben, sich von dem von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro beraten zu lassen.

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