Auflage des 5. Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des 5. Flächenwidmungsplanes
02.02.2026 / News / Allgemein
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Peter ob Judenburg hat am 11.12.2025 den Beschluss gefasst, den Entwurf des 5. Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des 5. Flächenwidmungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt während der Amtsstunden für acht Wochen im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 30.03.2026 aufzulegen.
Die Entwürfe sind auch auf der Website der Gemeinde St. Peter ob Judenburg bekannt gemacht: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/verordnungen/
Innerhalb dieser acht Wochen ist es gesetzlich erforderlich den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00 in einer öffentlichen Versammlung der Bevölkerung vorzustellen.
Diese Versammlung findet am 26.02.2026 um 18:30 Uhr im Turnsaal der Volksschule St. Peter ob Judenburg (Schulgasse 1, 8755 St. Peter ob Judenburg) statt.
Das Örtliche Entwicklungskonzept bildet eine verbindliche Vorgabe für die Ausarbeitung des Flächenwidmungsplanes. Dabei soll das Entwicklungskonzept die Perspektiven der Gemeindeentwicklung und ihre räumlichen Konsequenzen umfassend darstellen und festlegen.
Im Örtlichen Entwicklungskonzept legt die Gemeinde ihre Anliegen und ihre Entscheidungen gegenüber der Bevölkerung und Interessensgruppen dar, weshalb es ein großes Anliegen ist die Bevölkerung bestmöglich in diesen Prozess einzubinden um letztendlich eine widerspruchfreie Gesamtplanung zu erstellen.
Hinweis:
Dem Örtlichen Entwicklungskonzept bzw. dem Örtlichen Entwicklungsplan liegt ein Luftbild zugrunde und werden Entwicklungsbereiche grobmaßstäblich im Maßstab 1:10.000 dargestellt. Dies bedeutet, dass es sich keineswegs um grundstücksscharfe Festlegungen gem. Kataster handelt. Wir bitten daher um Verständnis, dass Widmungsfragen zum Flächenwidmungsplan im Rahmen dieser Veranstaltung nicht beantwortet werden können.
Für solche Auskünfte und Beratungen steht ein Mitarbeiter des von der Gemeinde beauftragten Raumplaners am 26.02.2026 in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt zur Verfügung.
Um Ihnen eine entsprechende Beratung zukommen lassen zu können ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
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