
Tauwetterbeschränkungen in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg ab Montag, 03.02.2025 – Ab 10:00 Uhr – bis auf Widerruf!
30.01.2025 / News / Allgemein
Aufgrund der steigenden Außentemperaturen und gemäß der Verordnung GZ 11.0 – 132/2005 vom 14.10.2020 der BH Murtal wird mit Montag, 03.02.2025 eine Tauwettersperre auf Teilen der Gemeindestraßen durch die Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen erlassen.

Es ist das Befahren auf folgenden Teilen der Gemeindestraßen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen bis auf Weiters verboten:
- Gemeindestraßen in den „Feistritzgraben“ ab dem Anwesen Feistritzgraben 4 (Bleitratte)
- Gemeindestraße in den „Möschitzgraben“ ab dem Gasthaus Messner, Möschitzstraße 1
- Gemeindestraße in die „Rach“ ab dem Anwesen „Rach 1“ (Zufahrt)
Von diesem Fahrverbot sind folgende Fahrzeuge ausgenommen:
- Einsatzfahrzeuge (zB.: Feuerwehr) gem. § 26 STVO 1960
- Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes
- Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Müllabfuhr
- Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft (Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Futtermittel und Tierkörperverwertung, keine Holztransporte)
- Brennstofflieferungen
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme zum Schutz unserer Gemeindestraßen und um Beachtung der Fahrverbote.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Franz Sattler
Gemeinde St. Peter ob Judenburg