
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024
28.09.2023 / News / Allgemein
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 02. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 im Gemeindeamt beantragt werden.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte € 1.392,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
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