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Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

10.08.2023 / News /

Zuschuss über EUR 400,00 pro Haushalt

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online beantragt werden.

Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss erfolgt in zwei Tranchen.

In der ersten Tranche erhielten die Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.

In der zweiten Tranche sind alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von EUR 30.734,00 anspruchsberechtigt. Dieser Personenkreis kann ab 7. August 2023 einen Online-Antrag stellen.

Das Online-Formular finden Sie unter diesem  LINK.

Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Gemeinde zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen. Für eine persönliche Beantragung im Gemeindeamt sind ein Ausweis, sowie die Bankdaten des Antragstellers mitzubringen.

In Summe werden mehr als 220.000 steirische Haushalte und somit rund 480.000 Steirer:innen von dieser Förderung profitieren können.

Richtlinie für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes in der Steiermark: LINK

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